Gemeinsam stark!

ADEXA – die Gewerkschaft für das ganze Apothekenteam!

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ABDA

Die ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände ist der Spitzenverband der deutschen Apothekerinnen und Apotheker. Verbandsziel ist die Wahrnehmung und Förderung der gemeinsamen Interessen. Mitgliedsorganisationen der ABDA sind die 17 Apothekerkammern und 17 Apothekervereine/-verbände. Weiter…

 

ABDA-KBV-Modell/ARMIN

Die ABDA und die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) haben ein gemeinsames Konzept für eine patientengerechte Arzneimittelversorgung entwickelt. Das ABDA-KBV-Modell setzt sich aus drei Modulen zusammen: der Wirkstoffverordnung, dem Medikationskatalog und dem Medikationsmanagement. Es handelt sich um ein Modellvorhaben nach § 63 SGB V mit einer Laufzeit bis März 2022. Das Konzept wurde seit 2014 unter dem Kürzel ARMIN in Thüringen und Sachsen erprobt und befindet sich derzeit in der wissenschaftlichen Auswertung. Weiter...

 

ADA

Der Arbeitgeberverband Deutscher Apotheken (ADA) ist Tarifvertragspartei von ADEXA – Die Apothekengewerkschaft in allen Kammerbezirken außer Nordrhein und Sachsen.

 

ADKA

Der Bundesverband Deutscher Krankenhausapotheker (ADKA) fördert die Interessen der Krankenhausapotheker. Weiter…

 

ADEXA

ADEXA ist die Apothekengewerkschaft für alle Angestellten in öffentlichen Apotheken. Als alleinige Tarifpartnerin auf Arbeitnehmerseite handelt ADEXA mit dem Arbeitgeberverband Deutscher Apotheken (ADA), der TGL Nordrhein und dem Sächsischen Apothekerverband Tarifverträge aus.

 

AMG

Das Arzneimittelgesetz (AMG) regelt den Umgang mit Arzneimitteln durch die Pharmaindustrie, Großhändler, Apothekenpersonal und Ärzte bezüglich der Herstellung, Inverkehrbringung, Prüfung, Verschreibung, Aufklärung und Abgabe. Verstöße gegen das AMG werden teils als Ordnungswidrigkeiten, teils als Straftaten geahndet. Letztlich schützt das AMG alle Patienten vor Schäden. Weiter...

 

AMK

Die Arzneimittelkommission der Deutschen Apotheker e. V. ist in puncto Qualitätssicherung die Schnittstelle zwischen den Herstellern von Arzneimitteln bzw. den pharmazeutischen Unternehmern, den örtlichen Überwachungsbehörden, dem Zentrallaboratorium deutscher Apotheker, dem Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte und dem Paul-Ehrlich-Institut. Im Falle von gesundheitlichen Risiken durch Arzneimittel, sei es durch Qualitätsmängel, Kontaminationen oder bis dato nicht dokumentierte Nebenwirkungen bzw. Wechselwirkungen, können so der Großhandel und die Apotheke direkt informiert werden. Weiter…

 

AMNOG

Mit dem Gesetz zur Neuordnung des Arzneimittelmarktes (AMNOG), das am 1. Januar 2011 in Kraft trat, waren (zusammen mit anderen Regelungen) Einsparungen in Höhe von 2,2 Milliarden Euro vorgesehen, davon alleine 400 Mio. Euro bei Apotheken und Großhandel. Ab 2011 wurde der Apothekenrabatt auf 2,05 Euro festgesetzt. Für den Großhandel gilt seit 2012 eine Kürzung der Zuschläge bei Rx-Präparaten. Speziell bei innovativen Arzneimitteln müssen Hersteller beim Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) Nachweise für den Zusatznutzen vorlegen, die als Grundlage der Preisberechnung dienen. Außerdem ist eine Bewertung des Präparats direkt nach der Markteinführung vorgeschrieben.

 

AMTS

Unter Arzneimitteltherapiesicherheit (AMTS) versteht man die sichere Anwendung von Arzneimitteln, unter Berücksichtigung der korrekten Verordnung, deren korrekter Umsetzung und unter Einbeziehung der Therapietreue. Ziel ist ein optimaler Ablauf des Medikationsprozesses, um insbesondere auf Medikationsfehlern beruhende unerwünschte Arzneimittelereignisse (UAE) zu vermeiden und Risiken für den Patienten bei der Arzneimitteltherapie zu minimieren. AMTS sollte laut Bundesministerium für Gesundheit „ein integraler Bestandteil der Medizin und Pharmazie sein“. Dazu hat das BMG den Aktionsplan AMTS initiiert, der zuletzt von 2021-2024 fortgeschrieben wurde. Weiter…

 

Apothekenassistent:in

Berufsgruppe in der ehemaligen DDR. Apothekenassistent:innen dürfen pharmazeutische Tätigkeiten unter Aufsicht eines Apothekers ausführen.

 

Apothekenbetriebsordnung (ApBetrO)

Die Apothekenbetriebsordnung regelt die Aufgaben, Tätigkeiten und Abläufe in der öffentlichen Apotheke. Weiter…

 

Apothekerassistent:in

Apothekerassistent:innen (auch Vorexaminierte) sind Absolvent:innen der pharmazeutischen Vorprüfung (bis 1973). Diese dürfen unter Verantwortung eines Apothekers alle pharmazeutischen Tätigkeiten ausführen und die Apothekenleitung einen Monat pro Jahr vertreten. Bis 1971 bestand die Ausbildung zum/zur Apotheker:in aus einer Lehre in einer Apotheke (zwei Jahre) und im Anschluss ein Studium der Pharmazie (mindestens sechs Semester). Abschluss der Lehre war das sogenannte pharmazeutische Vorexamen. Mit der Änderung der Studienordnung – der praktische Teil wird seitdem nach Abschluss des Pharmaziestudiums absolviert – werden keine Apothekerassistent:innen mehr ausgebildet.

 

Apotheker:in

Das Studium der Pharmazie vermittelt neben den naturwissenschaftlichen Grundlagen in Biologie, Chemie, Physik und Medizin die für das Fach relevanten Inhalte nach aktuellem Stand der Forschung. Seit 1. Oktober 2001 gilt eine Approbationsordnung für Apotheker:innen, die gesteigerten Wert auf medizinisch-pharmakologische Grundlagenfächer legt und die durch die Einführung der Klinischen Pharmazie der intensivierten Beratungstätigkeit der Apotheker Rechnung trägt. Angehende Apotheker:innen unterziehen sich einer dreiteiligen staatlichen Prüfung und erhalten dann ihre Approbation. Über eine Neuordnung des Studiums wird derzeit berufspolitisch diskutiert.

 

Apothekerkammern

Apothekerkammern bzw. Landesapothekerkammern sind Träger der berufsständischen Selbstverwaltung der Apotheker. Sie sind als Körperschaften des öffentlichen Rechts für die Wahrung der beruflichen Belange der Apothekerschaft verantwortlich. Dazu gehört die Kontrolle des Apothekenbetriebs. Auch können eigene Berufsgerichte Verstöße ahnden. Alle Apothekerinnen und Apotheker sind Pflichtmitglied der Apothekerkammer (Landesapothekerkammer), in deren Gebiet die berufliche Tätigkeit ausgeübt wird. Ob auch Pharmazeut:innen im Praktikum (PhiP) Mitglied der Kammern sind, ist je nach Kammersitzung unterschiedlich geregelt.

 

Apothekerverbände/Apothekervereine

Die Apothekerverbände und -vereine sind jeweils in einem Kammerbezirk aktiv. Mitglieder sind Apothekeninhaberinnen und -inhaber (Ausnahme Bayern). Sie unterstützen Einrichtungen des Apothekerstandes, insbesondere durch ihre Mitgliedschaft und Mitarbeit im Deutschen Apothekerverband (DAV) e.V. und in der ABDA. Die Verbände handeln im Zuge der Selbstverwaltung zusammen mit dem Spitzenverband der Krankenkassen (GKV-Spitzenverband) Arzneimittellieferverträge aus. Sie tragen dafür Sorge, dass die Durchführung des Abrechungsverkehrs seiner Mitglieder mit den Trägern der Krankenversicherung in geeigneter Weise sichergestellt wird, etwa durch Rechenzentren.

 

Approbation

Staatliche Genehmigung zur Berufsausübung für Apotheker:innen sowie Ärztinnen und Ärzte.

 

ARMIN

Die Arzneimittelinitiative Sachsen-Thüringen (ARMIN) beruht auf dem ABDA-KBV-Modell und wurde am 1. April 2014 gemeinsam vom Sächsischen und vom Thüringer Apothekerverband (SAV, ThAV), den Kassenärztlichen Vereinigungen in Sachsen und Thüringen (KVS, KVT) und der AOK PLUS gestartet. Mit dem Modellvorhaben soll die Qualität und Wirtschaftlichkeit der Arzneimittelversorgung erhöht werden. Es leistet weitreichende Vorarbeiten zur Umsetzung eines elektronischen Medikationsplans und dabei insbesondere zur Abstimmung der Verantwortlichkeiten von Ärzten und Apothekern bei dessen Erstellung und Pflege. Weiter...

 

Arzneimittel

Arzneimittel oder Pharmaka sind laut dem deutschen Arzneimittelgesetz (AMG) Stoffe und Zubereitungen, die Krankheiten an Mensch und Tier heilen oder lindern. Für die Zulassung muss unter anderem ein Nachweis der Wirksamkeit und Unbedenklichkeit sowie der pharmazeutischen Qualität des Arzneimittels beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) / Paul-Ehrlich-Institut (Deutschland) bzw. bei der European Medicines Agency EMA (EU-weite Zulassung) erbracht werden. Ein Fertigarzneimittel muss gemäß den Anforderungen des Arzneimittelgesetzes (AMG) gekennzeichnet sein. Zudem müssen eine Gebrauchsinformation (Packungsbeilage) für Patienten und eine Fachinformation für pharmazeutisches bzw. medizinisches Personal zur Verfügung stehen.

 

Aufsichtsbehörden zur Arzneimittelzulassung

Sollen Fertigarzneimittel vertrieben werden, ist eine Zulassung bei der zuständigen Aufsichtsbehörde einzureichen. In Deutschland sind das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) sowie das  Paul-Ehrlich-Institut (PEI) zuständig. Die Europäische Arzneimittelagentur (European Medicines Agency, EMA) regelt EU-weite Zulassungen.

 

AVWG

Mit dem Arzneimittelversorgungs-Wirtschaftlichkeitsgesetz (AVWG) sollen Arzneimittelausgaben im Bereich der gesetzlichen Krankenkassen drastisch reduziert werden. So galt bis zum 31. März 2008 ein Preisstopp für Arzneimittel, die zu Lasten der gesetzlichen Krankenkassen verordnet werden. Die Festbetragsgrenzen für die Erstattung von Arzneimitteln durch die Leistungsträger wurden zudem neu festgelegt. Bei Generika wird ein Rabatt in Höhe von 10 Prozent des Herstellerabgabepreises erhoben; spezielle Rabattverträge sind möglich. Schließt ein Arzt den Austausch eines Präparats nicht ausdrücklich aus („Aut-idem-Regelung“), dürfen in der Apotheke nur noch preiswerte Arzneimittel aus der entsprechenden Wirkstoffgruppe abgegeben werden. Arzneimittel mit Preisen mehr als 30 Prozent unterhalb des Festbetrags können hingegen von der Zuzahlung befreit werden. Naturalrabatte (Abgabe kostenloser Arznei-Packungen) von Pharmaunternehmen an Apotheken werden verboten. Für Ärzte gilt die Bonus-Malus-Regelung: Sie müssen Zielvorgaben für bestimmte Wirkstoffe einhalten, die anhand der Durchschnittskosten pro definierter Dosiereinheit auf Basis definierter Tagesdosen festgelegt werden. Wird der Wert überschritten, drohen finanzielle Einbußen. Auch unterliegt die Software in ärztlichen Praxen der Zertifizierungspflicht, d. h. Einflüsse der Arzneimittelindustrie bei Verordnungen sollen ausgeschlossen werden. Weiter...

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Berufsjahre

Dieser Begriff aus dem Tarifrecht regelt die Einstufung der Angestellten in Gehaltsgruppen. Als Grundlage der Bemessung des Gehalts dient die Ausbildung (Apotheker:in, PTA, PKA, etc.), dann folgt die Einstufung nach Berufsjahren. Die genaue Berechnung der Berufsjahre regelt der Bundesrahmentarifvertrag bzw. Rahmentarifvertrag Nordrhein. 

 

Berufsständische Versorgung

Berufsständische Versorgungswerke sichern die Altersversorgung für Angestellte und freiberuflich Tätige, die in Kammern organisiert sind. Neben Apothekern trifft dies etwa auch auf Ärzte, Juristen, Architekten und andere zu. Die berufsständische Versorgung im Apothekenbereich steht allen Pflichtmitgliedern der Kammern sowie meist auch den Pharmazeut:innen im Praktikum (PhiP) offen.

 

BAK

Die Bundesapothekerkammer (BAK) ist der Zusammenschluss der 17 Landesapothekerkammern. Weiter...

 

BfArM

Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) hat seinen Sitz in Bonn. Als Bundesoberbehörde ist es Aufgabe des BfArM, Arzneimittelzulassungen durchzuführen, die Sicherheit zugelassener Präparate sicherzustellen und den Verkehr mit Betäubungsmitteln bzw. Grundstoffen zu überwachen. Treten bei einem Präparat schwerwiegende gesundheitliche Schäden auf, wird dies dem BfArM gemeldet. Weiter…

 

BPhD

Der Bundesverband der Pharmaziestudierenden in Deutschland e. V. ist die Interessenvertretung der Studierenden der Pharmazie. Weiter …

 

BVA

Bundesverband der Angestellten in öffentlichen Apotheken (BVA) war bis zur Umbenennung beim 50-jährigen Jubiläum 2004 der frühere Name der Apothekengewerkschaft.

 

BVpta

Der Bundesverband PTA e. V. (BVpta) ist Berufsverband und Interessenvertretung für PTA in allen Berufsfeldern des Gesundheitswesens, schließt aber im Gegensatz zu ADEXA keine Tarifverträge ab. Weiter ...

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Chancengleichheit

Unter Chancengleichheit versteht man die gleichen Startbedingungen und Chancen für alle Menschen, ohne Diskriminierung aufgrund der Hautfarbe, der Religion, der Nationalität oder des Geschlechts. Die gesetzliche Grundlage bilden die Gleichstellungsgesetze der Länder und für ganz Deutschland das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz bzw. Antidiskriminierungsgesetz (AGG). ADEXA macht sich aufgrund des hohen Prozentsatzes weiblicher Angestellter im Bereich der öffentlichen Apotheke für die Gleichstellung von Mann und Frau stark, sowohl hinsichtlich der Arbeitsbedingungen als auch hinsichtlich indirekter Gehaltsunterschiede. Auch in der Berufspolitik besteht hier noch Nachholbedarf.

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DAPI

Das Deutsche Arzneiprüfungsinstitut e. V. (DAPI) hat die Förderung von Wissenschaft und Forschung sowie die Verbesserung der Arzneimittelsicherheit zum Satzungszweck. Dazu führt das DAPI Untersuchungen auf dem Gebiet der Arzneimittelversorgung durch. Ihm steht eine einzigartige Datenbasis mit mittlerweile mehr als 5 Mrd. anonymisierten Verordnungen aus der GKV-Arzneimittelabrechnung zur Verfügung. Weiter... 

 

Datenschutz

Datenschutz bezeichnet den Schutz personenbezogener Daten vor Missbrauch durch unbefugte Dritte („Recht auf informationelle Selbstbestimmung“). In Apotheken fallen personenbezogene Daten zum Beispiel beim Einsatz von Kundenkarten an. Aber auch Verschreibungen, die möglicherweise Rückschlüsse auf die Erkrankung der Patienten erlauben, unterliegen der Richtlinie. Das Thema ist ebenfalls für die Personalbuchhaltung relevant (Bewerbungsunterlagen, Arbeitsverträge, Gehaltsabrechnungen). Größere Apotheken sind verpflichtet, eine/n Datenschutzbeauftragte/n einzusetzen. Entsprechende Fortbildungsangebote sind vorhanden. Ein geplantes Gesetz zum Arbeitnehmerdatenschutz ist bisher noch nicht umgesetzt worden.

 

Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)

Verordnung der Europäischen Union, mit der die Regeln zur Verarbeitung personenbezogener Daten EU-weit vereinheitlicht werden. Daten in Zusammenhang mit Erkrankungen oder Pharmakotherapien, wie sie in Apotheken erfasst werden, gelten als besonders schützenswert. 

 

DAV

Der Deutsche Apothekerverband (DAV) ist der Zusammenschluss der 17 Landesapothekerverbände  bzw. -vereine auf Bundesebene. Mitglieder der Apothekerverbände können selbstständige Apotheker mit eigener Apotheke werden. Zusammen mit dem GKV-Spitzenverband handelt der DAV die finanziellen Konditionen der Arzneimittelversorgung aus. Weitere Ziele sind die Stärkung gemeinsamer Interessen, etwa durch eine gemeinsame Öffentlichkeitsarbeit. Bekanntestes Markenzeichen ist das rote „Apotheken-A“. Weiter...

 

Deutscher Apothekertag (DAT)

Der Deutsche Apothekertag  ist die jährliche Hauptversammlung der deutschen Apothekerinnen und Apotheker. Er findet parallel zur Expopharm im Wechsel in Düsseldorf und München statt. Die Delegierten werden von den 17 Apothekerkammern und 17 Apothekerverbänden bestimmt und kommen aus allen Arbeitsbereichen (öffentliche Apotheke, Krankenhaus, Lehre, Pharmazeutische Industrie, Bundeswehr ...).

 

DPhG

Ziel der Deutschen Pharmazeutischen Gesellschaft (DPhG) ist die Förderung der Pharmazie als Naturwissenschaft. Dazu soll der Austausch aller pharmazeutischen Fachdisziplinen untereinander angeregt werden. Die DPhG veröffentlicht die Zeitschriften „Pharmakon“ und „Archiv der Pharmazie – Chemistry in Life Sciences“. Weiter...

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eGK

Die elektronische Gesundheitskarte (eGK) mit Lichtbild wurde von den Krankenkassen stufenweise ab Oktober 2011 eingeführt. Seit dem 1. Januar 2015 gilt  sie als alleiniger Berechtigungsnachweis für die Inanspruchnahme ärztlicher Leistungen. In Zukunft könnte die eGK verschiedene Formulare (Rezepte, Überweisungen, Arztbrief, Medikationsplan etc.) speichern. Damit erhofft man sich die Optimierung der Datenübermittlung zwischen den Leistungserbringern im Gesundheitssektor – und dadurch eine bessere und effizientere medizinische sowie pharmazeutische Versorgung der Patienten.

 

EuGH-Urteil

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg hat am 19. Oktober 2016 entschieden, dass ausländische Versandapotheken die Arzneimittelpreisverordnung (AMPreisV) nicht mehr beachten müssen, wenn sie rezeptpflichtige Medikamente zu Patienten nach Deutschland schicken. Das hat Konsequenzen für öffentliche Apotheken in Deutschland - sie unterliegen nach wie vor der Rx-Preisbindung.

 

E-Health-Gesetz

Das „Gesetz für sichere digitale Kommunikation und Anwendungen im Gesundheitswesen“ (E-Health-Gesetz) enthält einen Fahrplan für die Einführung einer sicheren digitalen Infrastruktur und die Einführung von Anwendungen wie der Speicherung von Notfalldaten auf der elektronischen Gesundheitskarte. INzwishen ist es durch weitere gesetzliche Regelungen ergänzt worden: weiter

 

Evidenzbasierte Pharmazie

Evidenzbasierte Pharmazie (EbPharm = beweisgestützte Pharmazie) ist – in Analogie zur Definition der Evidenzbasierten Medizin (EbM) – der gewissenhafte, ausdrückliche und vernünftige Gebrauch der gegenwärtig besten externen, wissenschaftlichen Evidenz  bei der Entscheidungsfindung in der pharmazeutischen Versorgung und Beratung (Quelle: Deutsches Netzwerk Evidenzbasierte Medizin (DNEbM) e.V.). Weiter...

 

Expopharm

Große, internationale pharmazeutische Fachmesse, die jährlich im Herbst abwechselnd in Düsseldorf und München stattfindet. Parallel zur Expopharm findet der Deutsche Apothekertag statt. Weiter…

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FIP

Der Weltpharmazeutenverband  – International Pharmaceutical Federation bzw. Fédération Internationale Pharmaceutique (FIP) – mit Sitz in Den Haag (Niederlande) vertritt weltweit drei Millionen Apotheker und Pharmazeuten aus 137 nationalen Verbänden und zahlreichen akademischen Institutionen. Weiter...

 

Fortbildungszertifikat

Gerade im pharmazeutischen Bereich ist die ständige Weiterentwicklung enorm wichtig. Um Fortbildungsmaßnahmen, seien es Präsenzveranstaltungen, E-Learnings oder Selbststudium, vergleichbar zu machen, wurden von den Kammern freiwillige Fortbildungszertifikate eingeführt. Die Apothekerkammern bieten für Apotheker:innen und das übrige pharmazeutische Personal den Erwerb des freiwilligen Fortbildungszertifikates an. Apotheker:innen müssen meist innerhalb von maximal drei Jahren 150 Fortbildungspunkte erwerben. Für das übrige pharmazeutische Personal sind dies in den meisten Kammerbezirken 100 Fortbildungspunkte in drei Jahren. Angerechnet werden alle Fortbildungsmaßnahmen, die im Vorfeld durch die zuständige Apothekerkammer bzw. die Bundesapothekerkammer akkreditiert worden sind. Wurde die nötige Anzahl an Fortbildungspunkten erworben, reicht man die Teilnahmebestätigungen bei der zuständigen Apothekerkammer ein und erhält auf Antrag das freiwillige Fortbildungszertifikat. Dieses ist drei Jahre lang gültig. Mehrere Apothekerkammern bieten das Zertifikat mittlerweile auch für PKA an. Weiter...

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Gehalt

Entlohnung für die geleistete Arbeit. Das tarifliche Gehalt ist bei Apothekenangestellten im Gehaltstarifvertrag (Bundesgebiet bzw. Tarifgebiet Nordrhein) festgelegt. Voraussetzung für die Anwendbarkeit ist, dass der Arbeitgeber Mitglied im ADA bzw. der TGL Nordrhein ist und der Arbeitnehmer Mitglied bei ADEXA. Die Höhe des Gehalts richtet sich einerseits nach der abgeschlossenen Berufsausbildung (Berufsgruppe) und andererseits nach den Berufsjahren. Eine übertarifliche Bezahlung ist möglich. 

 

Gehaltstarifvertrag

Der Gehaltstarifvertrag regelt die tarifliche Vergütung für Angestellte (tarifliches Bruttomonatsgehalt bei tariflicher Vollzeit von 40 Wochenstunden). Die Gehaltstabellen sind nach Berufsgruppe (Approbierte, PTA, PKA etc.) und nach Berufserfahrung (Berufsjahresgruppe) gestaffelt. Außerdem sind im Gehaltstarifvertrag die tariflichen Ausbildungsvergütungen für Pharmazeuten im Praktikum (PhiP), PTA-Praktikanten und PKA-Azubis festgelegt.

 

GKV-WSG

Gesetz zur Stärkung des Wettbewerbs in der Gesetzlichen Krankenversicherung. Es trat am 1. April 2007 in Kraft und beinhaltet folgende Änderungen: Eine Versicherungspflicht für bislang Nichtversicherte wurde eingeführt. Die gesetzlichen Krankenkassen können zusätzliche Wahltarife anbieten. Für Arzneimittel wurde eine Kosten-Nutzen-Bewertung eingeführt. Der Apothekenrabatt an die gesetzlichen Krankenkassen wurde von 2,00 Euro auf 2,30 Euro angehoben. Ein neuer Spitzenverband aller Krankenkassen wurde gegründet. Die Krankenkassen schließen mit Arzneimittelherstellern Rabattverträge ab: Die Apotheken dürfen den Versicherten nur noch die rabattierten Arzneimittel der jeweiligen Kasse abgeben, es sei denn, pharmazeutische Bedenken sprechen dagegen beziehungsweise das „Aut-idem“-Feld wurde angekreuzt. Weiter...

 

GMG

Das Gesetz zur Modernisierung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Modernisierungsgesetz; GMG) trat am 1. Januar 2004 in Kraft. Ziel war die Reduzierung der Kosten; wichtigste Kernpunkte sind die Versicherungspflicht, Veränderungen bei Zuzahlungen für Krankenhausaufenthalte, Arzneimittel bzw. Zahnersatz und die Einführung einer Praxisgebühr bei Arztbesuchen, die zwischenzeitlich wieder gestrichen wurde. Rezeptfreie Arzneimittel dürfen mit einigen Ausnahmen nicht mehr verschrieben werden. Die Zuzahlung zu Brillen wurde gestrichen. Weiter...

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Interpharm

Fortbildungskongress für alle Berufsgruppen mit angeschlossener pharmazeutischer Ausstellung des Deutschen Apotheker Verlags. Weiter…

 

IQWiG

Das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) hat zur Aufgabe, die Qualität der Patientenversorgung zu optimieren. Basierend auf Studien werden Empfehlungen hinsichtlich der Qualität und Wirtschaftlichkeit von Diagnoseverfahren und Therapiestrategien gegeben. Das Institut arbeitet im Auftrag des Gemeinsamen Bundesausschusses (Leistungserbringer, Kostenträger, Patientenbeauftragte und Selbsthilfeorganisationen) oder des Bundesgesundheitsministeriums. Weiter…

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Ladenöffnungszeiten

In Deutschland können die Bundesländer die Öffnungszeiten festlegen. Die gesetzliche Grundlage bilden die entsprechenden Ladenöffnungsgesetze. Viele Bundesländer haben sich für die sogenannte „6 x 24“-Regelung entschieden, das heißt, Geschäfte dürfen sechs Tage in der Woche (Montag bis Samstag) durchgehend geöffnet haben. Für die Apotheken sind Öffnungszeiten und die allgemeine Regelung der Dienstbereitschaft in der Apothekenbetriebsordnung festgelegt.

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Medikationsanalyse

Eine Medikationsanalyse ist eine strukturierte Analyse der aktuellen Gesamtmedikation eines Patienten. Sie umfasst die vier Hauptschritte 1) Identifikation von Datenquellen und Zusammentragen der Informationen, 2) Evaluation und Dokumentation von manifesten und potentiellen arzneimittelbezogenen Problemen, 3) Erarbeitung möglicher Lösungen sowie 4) Vereinbarung von Maßnahmen gemeinsam mit dem Patienten und gegebenenfalls mit dem/den behandelnden Arzt/Ärzten. Ziele sind die Erhöhung der Effektivität der Arzneimitteltherapie und die Minimierung von Arzneimittelrisiken. Quelle: Grundsatzpapier zur Medikationsanalyse und zum Medikationsmanagement, Geschäftsbereich Arzneimittel der ABDA (Stand 24.6.2014). Weiter...

 

Medikationsmanagement

Ein Medikationsmanagement baut auf einer Medikationsanalyse auf, an die sich eine kontinuierliche Betreuung des Patienten durch ein multidisziplinäres Team anschließt. Mit der kontinuierlichen Betreuung werden vereinbarte Maßnahmen zu detektierten arzneimittelbezogenen Problemen und deren Ergebnis nachverfolgt sowie gegebenenfalls angepasst. Neu auftretende, manifeste und potentielle arzneimittelbezogene Probleme werden erkannt, gelöst oder vermieden. Ziele sind die fortlaufende und nachhaltige Erhöhung der Effektivität der Arzneimitteltherapie sowie die fortlaufende und nachhaltige Minimierung von Arzneimittelrisiken.

Quelle: Grundsatzpapier zur Medikationsanalyse und zum Medikationsmanagement, Geschäftsbereich Arzneimittel der ABDA (Stand 24.6.2014). Weiter...

 

Medikationsplan

Der bundeseinheitliche Medikationsplan (MP), auf den ab Oktober 2016 Patienten mit drei und mehr Medikationen  einen Anspruch nach dem E-Health-Gesetz haben, enthält eine Übersicht über sämtliche verschreibungspflichtige und frei verkäufliche Arzneimittel eines Patienten mit Einnahmegrund, Dosierung und Einnahmehinweisen. Zusätzlich ist ein 2-D-Barcode auf dem ausgedruckten MP aufgebracht, der die Datenfelder digital verschlüsselt und unabhängig von der jeweiligen Praxis- oder Apothekensoftware per Scanner eingelesen und aktualisiert werden kann. (Quelle: Ärztezeitung)

 

Mobbing

Unter Mobbing versteht man Schikanen am Arbeitsplatz, entweder vertikal („Bossing“: Chef gegen Mitarbeiter) oder horizontal („Staffing“: Kollegen untereinander). Die Auswirkungen reichen von innerer Kündigung über Konzentrationsstörungen bis hin zu schwerwiegenden psychosomatischen oder psychischen Erkrankungen. Zahlen können nur geschätzt werden – Arbeitswissenschaftler gehen von über einer Million direkt Betroffener in Deutschland aus, Tendenz steigend. Bei ADEXA wird in den Abendsprechstunden auch eine Mobbing-Beratung angeboten. Weiter…

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Notdienst

Mit dem Notdienst kommen Apotheken ihrer Verpflichtung nach, jederzeit die Arzneimittelversorgung der Bevölkerung sicherzustellen. Alle Apotheken sind dabei verpflichtet, in einem festgelegten Turnus den Notdienst zu verrichten. E wird von den Apothekerkammern koordiniert, die Informationen über die nächsten diensthabenden Apotheken zur Verfügung zu stellen. Für den Notdienst gibt es tarifliche Vergütungen bzw. Freizeitausgleich gemäß Bundesrahmentarifvertrag bzw. RTV Nordrhein.

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Phagro

Der Bundesverband des pharmazeutischen Großhandels e. V. (Phagro) in Frankfurt am Main vertritt die Interessen des vollsortierten pharmazeutischen Großhandels. Mitglieder sind zwölf Unternehmen mit 113 Niederlassungen. Weiter…

 

Pharmakovigilanz

Pharmakovigilanz ist die Gesamtheit der Maßnahmen zur Entdeckung, Erfassung, Bewertung und Vorbeugung von Nebenwirkungen sowie anderen arzneimitteltherapiebezogenen Problemen, die bei der Anwendung von Arzneimitteln auftreten. Pharmakovigilanz leistet damit einen wichtigen Beitrag zur Gewährleistung der Produktsicherheit (Arzneimittelsicherheit) sowie zur Verbesserung des Medikationsprozesses (Arzneimitteltherapiesicherheit).

 

PI

Pharmazie-Ingenieure (PI) und Diplom-Pharmazie-Ingenieure haben in der ehemaligen DDR ein Diplomstudium an der Ingenieurschule in Leipzig absolviert, entweder als dreijähriges Direktstudium oder als viereinhalbjähriges Fernstudium. Die Inhalte waren u. a. die Herstellung und Abgabe von Arzneimitteln. (Diplom-)Pharmazieingenieure dürfen die Apothekenleitung bis zu einem Monat pro Jahr vertreten. Heute kann der Beruf nicht mehr erlernt werden. 

 

PKA

Pharmazeutisch-kaufmännische Angestellte (PKA) lernen in ihrer dreijährigen Ausbildung erlernen angehende PKA kaufmännische Kenntnisse und pharmazeutische Grundlagen. Die Inhalte werden in der Berufsschule und in der Apotheke vermittelt. In der Apotheke sind PKA für die Warenwirtschaft (Einkauf und Lagerung von Arzneimitteln und anderen apothekenüblichen Waren, Buchhaltung) verantwortlich. Weitere Schwerpunkte sind Marketing (Dekoration und Promotionsaktionen) und die Beratung zu apothekenüblichen Waren (Kosmetik). Der Beruf entstand aus dem Beruf des Apothekenhelfers. Im Sommer 2012 tritt eine neue Ausbildungsordnung für PKA in Kraft, an der ADEXA mitgearbeitet hat. 

 

Pseudo-Customer

Mit Hilfe des Pseudo-Customer-Konzepts soll die Qualität der Beratung in öffentlichen Apotheken gemessen und ggf. optimiert werden. Ein „Pseudo-Customer“ ist eine Person, die sich in der Apotheke als Kunde ausgibt. Einem vorgegebenen Leitfaden folgend wird behauptet, unter einem bestimmten Symptom zu leiden, ein spezielles Arzneimittel zu benötigen oder ein Rezept einlösen zu wollen. Während des Gesprächs beobachtet und bewertet der Pseudo-Customer die Beratung des pharmazeutischen Personals anhand vorgegebener Kriterien. Zur Nachbereitung und Analyse „enttarnt“ sich der Pseudo-Customer und analysiert gemeinsam mit dem Apothekenteam das Gespräch. Weiter...

 

PTA

Pharmazeutisch-technische Assistent/in: Schwerpunkt der PTA-Ausbildung sind naturwissenschaftliche Fächer. Nach der zweijährigen Ausbildung an einer PTA-Schule und dem sechsmonatigen Praktikum in einer Apotheke arbeiten PTA selbständig – jedoch unter Aufsicht von Apothekern. In der öffentlichen Apotheke sind die Beratung der Kunden und die Anfertigung von Rezepturen im Labor Kernbereiche des Berufs. 

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QMS

Der Begriff Qualitätsmanagement bzw. Qualitätsmanagementsystem (QMS) fasst Maßnahmen zur Optimierung von Arbeitsabläufen zusammen, etwa in Apotheken. Dadurch soll die Effizienz erhöht werden. Auch die Qualität der Dienstleistungen einer Apotheke, der professionelle Umgang mit Beschwerden, die Zufriedenheit der Kunden, die Dokumentation und die Fortbildung des Personals fließen mit ein. Die bekannteste Norm ist DIN EN ISO 9001. Darin werden  Mindestanforderungen an ein QMS festgelegt. In größeren Apotheken gibt es eigens Beauftragte für das Qualitätsmanagement. Im Rahmen der Apothekenbetriebsordnung ist ein QMS für Apotheken verpflichtend – allerdings ohne externe Zertifizierung.

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Rabattverträge

Arzneimittel-Rabattverträge sind Vereinbarungen zwischen Arzneimittelherstellern und gesetzlichen Krankenversicherungen über die exklusive Belieferung mit einzelnen Arzneimitteln. Wenn der Arzt eine Substitution („aut idem“) nicht ausschließt und keine pharmazeutische Bedenken gelten, sind Präparate der Rabattverträge abzugeben. Für Apothekenangestellte bedeutet das vor allem Mehraufwand durch Recherche und Beratung. Rabattverträge stehen aufgrund von Lieferschwierigkeiten sowie intransparenter Konditionen immer wieder in der Kritik.

Rx-Versandverbot

In Deutschland ist der Versandhandel mit rezeptpflichtigen Arzneimitteln seit 2004 gesetzlich erlaubt. Als Konsequenz des EuGH-Urteils dürfen Versender aus anderen EU-Staaten Kunden Rx-Boni gewähren, während für deutsche Apotheker die Rx-Preisbindung weiterhin gilt. Um diesen Widerspruch zwischen deutscher Gesetzgebung und europäischer Rechtsprechung aufzulösen, fordert die ABDA - Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände ein Versandhandelsverbot für alle rezeptpflichtigen Arzneimittel. 

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Tarifbindung

Für ein Arbeitsverhältnis besteht Tarifbindung, wenn Arbeitnehmer und Arbeitgeber jeweils Mitglied ihrer Tarifvereinigung sind. Dann gibt es einen Rechtsanspruch auf alle Leistungen der Rahmen- und Gehaltstarifverträge (wie Tarifgehalt, Sonderzahlung, tariflicher Urlaubsanspruch) und die Bedingungen des Arbeitsverhältnisses müssen automatisch an die verbesserten Tarife angeglichen werden. Weiter…

 

Tarifvertrag

Tarifverträge werden für Angestellte in öffentlichen Apotheken zwischen der Apothekengewerkschaft ADEXA und dem Arbeitgeberverband Deutscher Apotheken (ADA) bzw. der Tarifgemeinschaft der Apothekenleiter (TGL) Nordrhein geschlossen.

Die grundlegenden Arbeitsbedingungen sind im Bundesrahmentarifvertrag (bzw. Rahmentarifvertrag Nordrhein) festgelegt, zum Beispiel die tarifliche Wochenarbeitszeit, der Anspruch auf eine jährliche Sonderzahlung in Höhe des tariflichen Bruttomonatsgehalts, der Urlaubsanspruch, Ausgleich von Mehrarbeit sowie von Nacht-, Sonn- und Feiertagsarbeit, Fristen bei der Kündigung des Arbeitsverhältnisses etc.

Der Gehaltstarifvertrag regelt die Höhe der Vergütung für Angestellte, je nach Berufsgruppe (PKA, PTA, Approbierte, etc.) und nach Berufserfahrung (Berufsjahresgruppe), die Höhe der Notdienstvergütung sowie die Ausbildungsvergütung für Pharmazeuten im Praktikum (PhiP), PTA-Praktikanten und PKA-Azubis.

Voraussetzung für die Geltung der Tarifverträge ist, dass der Arbeitgeber Mitglied in seiner Tariforganisation ist und der Arbeitnehmer Mitglied bei ADEXA (siehe Tarifbindung).

Alternativ oder zusätzlich kann auch im Arbeitsvertrag die Geltung des Bundesrahmentarifvertrages vereinbart werden. Damit ist dann aber kein Anspruch auf die sonstigen gewerkschaftlichen Leistungen wie Rechtsberatung verbunden. Weiter…

 

TGL Nordrhein

Tarifgemeinschaft der Apothekenleiter (TGL) Nordrhein; Arbeitgeberverband für den Bereich Nordrhein (bezüglich der Kammerbezirke gilt im Bundesland NRW die Trennung in Nordrhein und Westfalen-Lippe). Weiter…

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UAE

Unerwünschtes Arzneimittelereignis (UAE; engl. Adverse Drug Event, ADE): ein schädliches Ereignis, das in einem zeitlichen Zusammenhang mit der Abgabe von Arzneimitteln stattfindet. Dies können Veränderungen von Laborwerten sein, aber auch das Neuauftreten von Symptomen oder Erkrankungen. 

 

UAW

Unerwünschte Arzneimittelwirkungen (UAW, engl. Adverse Drug Reaction, ADR) oder auch Nebenwirkungen sind unbeabsichtigte und schädliche Reaktionen auf ein Arzneimittel, die bei bestimmungsgemäßem Gebrauch oder durch einen Medikationsfehler auftreten.

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ZL

Das Zentrallaboratorium Deutscher Apotheker e. V. unterstützt die Apotheken in Qualitätsfragen. Fallen in der Apotheke Unregelmäßigkeiten bei Arzneimitteln auf, werden diese an die Überwachungsbehörde und die Arzneimittelkommission (AMK) gemeldet. Im Auftrag der AMK analysiert das ZL diese Verdachtsfälle mit modernen Analysemethoden. Weiter…